Die Bundesregierung beschloss im Juni 2025 im Rahmen des Investitionssofortprogramms eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) mit bis zu 30 Prozent für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter. Der Bundesrat stimmte den Regelungen im Juli 2025 zu. Die Maßnahme gilt für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
Kernregelung: 30 Prozent statt linearer Abschreibung
Unternehmen können bei Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im ersten Jahr bis zu 30 Prozent des Anschaffungswerts abschreiben. Die degressive Rate darf dabei maximal das Dreifache der linearen Abschreibung betragen. Dies ist deutlich höher als die ursprünglich diskutierten 25 Prozent. Der Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode bleibt jederzeit möglich, sobald diese vorteilhafter wird.
Die Regelung ist anwendbar auf Maschinen, IT-Ausrüstungen, Fahrzeuge und bestimmte Neubauten. Steuerexperten weisen auf erhebliche Liquiditätsvorteile hin, besonders für kapitalintensive Branchen. Die sogenannte Front-Loading-Strategie ermöglicht eine sofortige Liquiditätsentlastung im ersten Jahr.
Historischer Kontext: Wiedereinführung mit Aufstockung
Die degressive Abschreibung ist kein vollständig neues Instrument im deutschen Steuerrecht. Sie wurde ursprünglich mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zum 1. Januar 2020 als zeitlich befristete Maßnahme eingeführt. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde sie für Güter, die nach dem 31. März 2024 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft wurden, erneut ermöglicht. Die aktuelle Regelung des Investitionssofortprogramms stellt eine Wiedereinführung und Aufstockung dar.
Sonderregelung für Elektromobilität: 75 Prozent im ersten Jahr
Für rein elektrische Firmenwagen gilt eine arithmetisch-degressive Sonderabschreibung. Bei Anschaffungen nach dem 1. Juli 2025 können Unternehmen 75 Prozent im ersten Jahr abschreiben. In den Folgejahren gelten gestaffelte Sätze: 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent.
Parallel erhöhte die Bundesregierung die Bruttolistenpreis-Grenze für die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung auf 100.000 Euro. Für Fahrzeuge bis zu diesem Wert gilt die 0,25-Prozent-Regelung bei der privaten Nutzung. Diese Kombination bietet einen starken Anreiz für hochwertige E-Fahrzeuge und dürfte für Unternehmen, die ihre Flotten elektrifizieren wollen, ausschlaggebend sein.
Zeitfenster und strategische Planung
Das Jahresende 2025 markierte die letzte Gelegenheit, von der 30-Prozent-Regelung noch im Jahr 2025 zu profitieren. Steuerexperten betonten im November 2025 die strategische Bedeutung des Zeitfensters und empfahlen Unternehmen, ihre Beschaffungspläne bis Jahresende zu überprüfen. Der Dezember 2025 wurde besonders für kapitalintensive Branchen zum entscheidenden Monat.
Die Regelung bleibt jedoch bis zum 31. Dezember 2027 gültig. Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 sind förderungsfähig, sodass Unternehmen noch bis Ende 2027 Zeit haben, die Regelung zu nutzen.
Wirtschaftspolitische Ziele des Investitionssofortprogramms
Das Bundesfinanzministerium konzipierte das Investitionssofortprogramm im Juni 2025 als Wachstumsbooster. Die Ziele umfassen die Förderung von Unternehmensinvestitionen, steuerliche Anreize für private Investitionen, die Unterstützung der Umstellung auf E-Mobilität sowie Planungssicherheit für Unternehmen. Das Programm ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, das laut Bundesfinanzministerium auch eine stufenweise Körperschaftssteuersenkung ab 2028 vorsieht.
Praktische Bedeutung für Unternehmen
Durch die degressive AfA können Unternehmen ihre Liquidität im ersten Jahr erheblich entlasten. Die Möglichkeit, zwischen degressiver und linearer Methode zu wechseln, bietet Flexibilität. Besonders kapitalintensive Sektoren profitieren von den neuen Regelungen. Experten warnen allerdings, dass viele Unternehmen Liquidität verschenken, weil sie die neue degressive AfA nicht richtig nutzen.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Regelung seit etwa einem Jahr in Kraft und bleibt noch bis Ende 2027 gültig. Unternehmen haben damit noch rund anderthalb Jahre Zeit, um von der 30-Prozent-Abschreibung zu profitieren.
