Gemäß § 288 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – ein Mechanismus, der automatisch greift, sobald ein Schuldner in Verzug gerät. Verzugszinsen sind Kosten für den Zahlungsausfall und dienen als wirtschaftlicher Ausgleich für den Gläubiger.
Unterschiedliche Verzugszinssätze nach Geschäftstyp
Die Höhe der Verzugszinsen hängt entscheidend von der Art des Geschäfts ab. Im B2B-Geschäftsverkehr (zwischen Unternehmen) beträgt der Aufschlag 9 Prozentpunkte auf den Basiszinssatz, während im B2C-Geschäft (Unternehmen zu Verbraucher) die gesetzliche Regelung von 5 Prozentpunkten gilt.
Diese bewusst höhere Verzinsung bei B2B-Geschäften soll die Zahlungsdisziplin fördern und säumige Schuldner zur zügigeren Begleichung motivieren. Bei einem Basiszinssatz von 1,27 Prozent im Mai 2026 ergibt sich daraus ein Verzugszinssatz von 10,27 Prozent p.a. für B2B-Transaktionen.
Berechnungsformel für Verzugszinsen
Verzugszinsen werden nach folgender standardisierten Formel berechnet:
Rechnungsbetrag in € × (Basiszinssatz + Aufschlag in %) × (Verzugstage ÷ 365) = Verzugszinsen
In Schaltjahren erhöht sich die Berechnungsgrundlage auf 366 Tage. Erstreckt sich die Verzugsperiode über mehrere Halbjahre, ist eine Summierung über die einzelnen Zinsperioden erforderlich, da sich der Basiszinssatz halbjährlich ändert.
Praxisbeispiel aus dem B2B-Geschäft
Eine Beispielrechnung vom Mai 2025 (Quelle: Taxfix) zeigt die praktische Anwendung der Formel bei folgenden Parametern:
- Schuldbetrag: 2.500 Euro
- Fälligkeitsdatum: 15. März 2025
- Zahlungsdatum: 14. Mai 2025
- Verzugstage: 60 Tage
- Basiszinssatz: 3,12 Prozent (Stand: Januar 2023)
- Geschäftsart: B2B
Die Berechnung ergibt: Verzugszinssatz für B2B = 3,12 % + 9 % = 12,12 %. Daraus folgen Verzugszinsen von (2.500 € × 12,12 % × 60) ÷ 365 = 18,63 Euro.
Entwicklung der Basiszinssätze
Der Basiszinssatz zeigt in den vergangenen Jahren eine deutliche Dynamik. Während der Zinssatz zwischen 2019 und 2020 bei minus 0,88 Prozent lag – was zu einem Verzugszinssatz von 4,12 Prozent im Jahr 2020 führte –, stiegen die Werte anschließend erheblich.
Für die Jahre 2024 und 2025 galten folgende Basiszinssätze im B2B-Verkehr (Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte):
- 01.01. bis 30.06.2024: 8,620 Prozent (Verzugszinsen pro Tag: 0,2355 Euro bei 1.000 Euro Schuldbetrag)
- 01.07. bis 31.12.2024: 8,370 Prozent (Verzugszinsen pro Tag: 0,2287 Euro)
- 01.01. bis 30.06.2025: 7,270 Prozent (Verzugszinsen pro Tag: 0,1992 Euro)
Diese Werte zeigen eine Stabilisierung auf höherem Niveau nach den deutlichen Zinserhöhungen der Vorjahre. Die halbjährliche Anpassung des Basiszinssatzes erfordert bei längeren Verzugsperioden eine periodenweise Berechnung.
Berechnungswerkzeuge und praktische Umsetzung
Online-Verzugszinsrechner automatisieren die Berechnung und berücksichtigen dabei halbjährliche Basiszinssatzwechsel. Diese Werkzeuge ermöglichen die Berechnung über mehrere Zinsperioden hinweg mit unterschiedlichen Basiszinssätzen pro Periode, was die praktische Anwendung für Unternehmen erleichtert.
Die Verzugszinsen entstehen automatisch während des Verzugs – es bedarf keiner gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien. Gläubiger können die berechneten Verzugszinsen zusätzlich zur Hauptforderung geltend machen.
